Dem Spam auf der Spur 2: “Erlaubnis zur E-Mail-Werbung”
Die im letzten Posting angekreidete Passage “Erlaubnis zur E-Mail-Werbung” ist nicht unseriös. Solche eine Floskel findet man so oder so ähnlich in vielen Datenschutzbestimmungen und scheint in dem vorliegenden Fall eine Standardvorgabe der Shopsoftware zu sein. Trotzdem finde ich die gewählte Passage sehr kurz geraten. Viele Shops lösen dies besser, indem sie deutlicher auf den Punkt eingehen. Der Teil “Ihre Emailadresse wird nicht an andere Unternehmen weitergegeben.” fehlt und es werden keine konkreten Informationen gegeben, wie man der Werbeerlaubnis widersprechen kann.
Ich bitte diese kleine Unachtsamkeit meinerseits zu entschuldigen.
















